Kirche und Geld

Kirche und Geld

Beim Geld hört die Freund­schaft auf – so sagt das Sprich­wort. Aber in der Kirche ist es ganz anders …

Kollekten

Die Kollekte (von colligere – sammeln) im Gottes­dienst ist ein Zeichen der Freund­schaft und Ver­bunden­heit mit anderen Ge­mein­den. Schon die ersten Christen haben für die Ge­meinde in Jerusa­lem Geld ge­sam­melt und haben Ge­meinde­glieder unter­stützt, die Hilfe brauchten.

Heute sammeln wir im Gottes­dienst die Kol­lekte meist dafür, dass die Gute Nachricht weiter­gegeben werden kann – oft stehen dabei kon­krete Pro­jekte im Vorder­grund: die Arbeit mit Kindern, die Ver­brei­tung von Bibeln, die Unter­stüt­zung von Ge­meinden in Ost­europa.

Aber auch die Unter­stützung von Men­schen in Not ist uns ein wichti­ges An­liegen. So sammeln wir in allen Advents- und Weih­nachts­gottes­diensten für „Brot für die Welt“ und übers Jahr verteilt für ver­schie­dene diako­nische Pro­jekte wie die Kirch­liche Erwerbs­losen­initia­tive oder die Telefon­seel­sorge.

Kirchensteuer

Wer in einer Frei­kirche Mit­glied ist, gibt üb­licher­weise den Zehn­ten – das ist der schon im Alten Testa­ment gefor­derte zehnte Teil aller Ein­nahmen – zur Finan­zierung verschie­dener reli­giöser (Tempel und Tempel­dienst) und so­zialer (Unter­stützung der Ärmsten) Auf­gaben in Israel.

Die evan­gelisch-lutheri­sche Kirche lässt die Finanz­ämter eine Kirchen­steuer von 9 % der Ein­kom­mens­steuer er­heben. Da der durch­schnitt­liche Ein­kommens­steuer­satz in Sachsen bei 16,4 % liegt, be­deutet das durch­schnitt­lich ca. 1,5 % des steuer­pflichti­gen Ein­kommens (maximal jedoch 3,5 % insgesamt).

Die Finanz­ämter erledi­gen den Steuer­einzug wesent­lich kosten­günsti­ger, als es eine kirch­liche Steuer­behörde könnte. Die Ein­nah­men aus der Kirchen­steuer machen ca. die Hälfte der Ein­nahmen unserer Landes­kirche aus und werden durch ein weite­res Viertel aus dem bundes­weiten Finanz­aus­gleich der evange­lischen Landes­kirchen er­gänzt.

Die Landes­synode be­schließt in ihrem >Haus­halt­plan dann jeweils, nach wel­chem Schlüs­sel dieses Geld auf die einzel­nen Gemein­den auf­geteilt wird.

Kirchgeld

Neben der zentral ein­gezoge­nen Kirchen­steuer bitten die Kirch­gemein­den selbst alle Gemeinde­glieder über 16 Jahre um das Kirch­geld in Höhe von ca. 0,3 %. Diese Spende ver­bleibt bei der Kirch­gemeinde und bildet eine wesent­liche Säule des Gemeinde­haushalts.

Kontoangaben

Kirchgeldkonto


Bank für Kirche und Diakonie

IBAN DE08 3506 0190 1613 6800 27
BIC GENODED1DKD

Spendenkonto

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Elstra Prietitz
Ostsächsische Sparkasse Dresden

IBAN DE36 8505 0300 3110 0028 83
BIC OSDDDE81XXX

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schmeckwitz
Ostsächsische Sparkasse Dresden

IBAN DE28 8505 0300 3110 0087 50
BIC OSDDDE81XXX

Bitte geben Sie bei Spenden unbedingt eine Zweckbestimmung an!

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